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Bildungsurlaub

Bildungszeitveranstaltungen sind Weiterbildungen, die nach Gesetz anerkannt sind – wichtig – und umfassen beispielsweise einen Tag oder auch eine Woche. In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung. Die Einzelheiten (Voraussetzungen, Dauer usw.) sind in den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. In einigen Bundesländern wird der Bildungsurlaub auch als Bildungsfreistellung bezeichnet

Das Gehalt wird für die Dauer des Bildungsurlaubs weitergezahlt. Die Kosten für die Weiterbildung trägt der Teilnehmende selbst.

Informationen zum Antrag finden Sie hier: www.bildungsurlaub.de

Sie möchten Ihre Teilnahme beim WundD.A.CH DreiLänderKongress als Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen?

Der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 2025 als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub wurde bereits bei einigen Bundesländern gestellt.

Warum Bildungszeit?

Sinn und Zweck ist es, den Beschäftigten Zeit für die persönliche Weiterbildung und entsprechenden Kompetenzerwerb zu geben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen so die Möglichkeit, sich abseits des normalen Alltags intensiv und ggf. über einen längeren Zeitraum, mit einzelnen Themen auseinander zu setzen.

Wer kann Bildungszeit nehmen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis mindestens seit sechs Monaten besteht. Dies gilt übrigens auch für Azubis und Mini-Jobber.

Kann der Arbeitgeber über den Inhalt meiner Bildungszeit bestimmen?
Nein! Die Weiterbildung KANN, muss aber keinen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben. Wichtig ist nur, dass der Bildungsurlaub im jeweiligen Bundesland auch als solcher anerkannt ist.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Der Antrag muss spätestens vier Wochen von Beginn der Weiterbildung schriftlich gestellt werden. Er kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dagegensprechen.

Informationen zum Antrag
Bildungsurlaub / Bildungszeit 2025

In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 2025 als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub beantragt/bewilligt:

Mecklenburg-Vorpommern           anerkannt
Rheinland-Pfalz                                anerkannt                          Anerkennungsziffer: 6402/2158/25
Sachsen-Anhalt                                anerkannt                          Aktenzeichen: 207-53502-2025-325
Thüringen                                         anerkannt                          Aktenzeichen: 1020-27-0342/106-1

In allen anderen Bundesländern besteht kein Bildungsurlaubsgesetz oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung des 4. WundD.A.CH Dreiländerkongress als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung/zum Bildungsurlaub sind nicht gegeben.